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Rheinland-Pfalz Landkreis Neuwied Neuwied

Hebesätze Neuwied

Landkreis Neuwied · AGS 07138045 · 65.831 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Neuwied, Stadt

Gewerbesteuer
405 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
610 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
345 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Neuwied setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 405 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 610 %. Der Median Landkreis Neuwied liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 25 Prozentpunkte.

Wie Neuwied bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Neuwied im höchsten Fünftel. Denselben Satz von 405 % setzen bundesweit 55 Gemeinden fest. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 2.009 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 7-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Neuwied nach Quelle

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Neuwied, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Neuwied 405 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Neuwied 380 % Berichtsjahr 2024 +25 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +25 Prozentpunkte

Von 62 Gemeinden im Landkreis Neuwied mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Neuwied auf Platz 62, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Gemeinden nahe am Wert von Neuwied

Gemeinden im Landkreis Neuwied mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Neuwied Grundsteuer B
Bad Hönningen 400 % −5 Prozentpunkte 470 %
Dernbach 400 % −5 Prozentpunkte 465 %
Harschbach 400 % −5 Prozentpunkte 465 %
Niederbreitbach 400 % −5 Prozentpunkte 540 %
Niederhofen 400 % −5 Prozentpunkte 465 %

Ein Rechenbeispiel für Neuwied

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 405 % ergibt das 13.537,13 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 835,63 Euro weniger. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Neuwied legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Neuwied fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Neuwied

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Neuwied?

Der Hebesatz liegt bei 405 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 13.537,13 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Neuwied?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 610 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Neuwied hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Neuwied von 380 % liegt Neuwied 25 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Neuwied per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Neuwied
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.