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Baden-Württemberg Landkreis Tübingen Neustetten

Hebesätze Neustetten

Landkreis Tübingen · AGS 08416049 · 3.777 Einwohner

Gewerbesteuer
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
320 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
320 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Neustetten gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 350 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 320 %. Der Median Landkreis Tübingen liegt bei 370 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.

Was der Wert für Neustetten bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Neustetten im zweiten Fünftel; der Satz von 350 % kommt insgesamt 880 mal vor. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 340 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 672-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Neustetten im Überblick

Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.

Gewerbesteuer-Hebesatz Neustetten, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Neustetten 350 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Tübingen 370 % Berichtsjahr 2024 −20 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −30 Prozentpunkte

Von 15 Gemeinden im Landkreis Tübingen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Neustetten auf Platz 3, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Vergleichbare Gemeinden in der Nähe

Gemeinden im Landkreis Tübingen mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Neustetten Grundsteuer B
Dettenhausen 350 % 0 Prozentpunkte 360 %
Bodelshausen 360 % +10 Prozentpunkte 360 %
Dußlingen 340 % −10 Prozentpunkte 340 %
Gomaringen 360 % +10 Prozentpunkte 410 %
Hirrlingen 340 % −10 Prozentpunkte 320 %

Was die Gewerbesteuer in Neustetten konkret kostet

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 350 % sind das 11.698,75 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Wo die Festsetzung für Neustetten nachzulesen ist

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Neustetten, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Neustetten noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Neustetten

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Neustetten?

350 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 11.698,75 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Neustetten?

Die Grundsteuer B liegt bei 320 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Neustetten hoch?

Neustetten liegt 20 Prozentpunkte darunter, gemessen am Median Landkreis Tübingen von 370 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Neustetten selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Neustetten
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Diese Seite gibt festgesetzte Werte mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Was gilt, steht in der Satzung und im Bescheid. Regeln: Methodik, Werkzeug: Gewerbesteuer berechnen.