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Hessen Landkreis Marburg-Biedenkopf Neustadt (Hessen)

Hebesätze Neustadt (Hessen)

Landkreis Marburg-Biedenkopf · AGS 06534016 · 9.825 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Neustadt (Hessen), Stadt

Gewerbesteuer
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
365 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

380 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Neustadt (Hessen) aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 365 %. Der Median Landkreis Marburg-Biedenkopf liegt bei 380 % und damit auf demselben Wert.

Wie Neustadt (Hessen) bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Neustadt (Hessen) im mittleren Fünftel. Denselben Satz von 380 % setzen bundesweit 2.486 Gemeinden fest. Innerhalb von Hessen steht die Gemeinde auf Platz 86 von 421, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 180-grösste von 422 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Neustadt (Hessen) im Überblick

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Neustadt (Hessen), je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Neustadt (Hessen) 380 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Marburg-Biedenkopf 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte

Von 22 Gemeinden im Landkreis Marburg-Biedenkopf mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Neustadt (Hessen) auf Platz 7, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Wie die Umgebung von Neustadt (Hessen) liegt

Gemeinden im Landkreis Marburg-Biedenkopf mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Neustadt (Hessen) Grundsteuer B
Bad Endbach 380 % 0 Prozentpunkte 370 %
Fronhausen 380 % 0 Prozentpunkte 390 %
Kirchhain 380 % 0 Prozentpunkte 430 %
Lahntal 380 % 0 Prozentpunkte 520 %
Münchhausen 380 % 0 Prozentpunkte 630 %

Was die Gewerbesteuer in Neustadt (Hessen) konkret kostet

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 380 % ergibt das 12.701,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Welche Satzung gilt

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Neustadt (Hessen), auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Neustadt (Hessen) noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Neustadt (Hessen)

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Neustadt (Hessen)?

In Neustadt (Hessen) gilt ein Hebesatz von 380 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 12.701,50 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Neustadt (Hessen)?

365 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Neustadt (Hessen) hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 380 %. Neustadt (Hessen) liegt genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Neustadt (Hessen). Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Neustadt (Hessen)
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.