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Hessen Landkreis Marburg-Biedenkopf Kirchhain

Hebesätze Kirchhain

Landkreis Marburg-Biedenkopf · AGS 06534011 · 16.421 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Kirchhain, Stadt

Gewerbesteuer
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
430 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
430 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Kirchhain setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 380 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 430 %. Der Median Landkreis Marburg-Biedenkopf liegt bei 380 % und damit auf demselben Wert.

Wie Kirchhain bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Kirchhain im mittleren Fünftel. Denselben Satz von 380 % setzen bundesweit 2.486 Gemeinden fest. Innerhalb von Hessen steht die Gemeinde auf Platz 86 von 421, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 81-grösste von 422 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Kirchhain vorliegen

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Kirchhain, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Kirchhain 380 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Marburg-Biedenkopf 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte

Von 22 Gemeinden im Landkreis Marburg-Biedenkopf mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Kirchhain auf Platz 7, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Gemeinden nahe am Wert von Kirchhain

Gemeinden im Landkreis Marburg-Biedenkopf mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Kirchhain Grundsteuer B
Bad Endbach 380 % 0 Prozentpunkte 370 %
Fronhausen 380 % 0 Prozentpunkte 390 %
Lahntal 380 % 0 Prozentpunkte 520 %
Münchhausen 380 % 0 Prozentpunkte 630 %
Neustadt (Hessen) 380 % 0 Prozentpunkte 365 %

Wie viel Gewerbesteuer in Kirchhain anfällt

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 380 % ergibt das 12.701,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Kirchhain und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Kirchhain ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Kirchhain

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Kirchhain?

Kirchhain setzt 380 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 12.701,50 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Kirchhain?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 430 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Kirchhain hoch?

Kirchhain liegt genau darauf, gemessen am Median Landkreis Marburg-Biedenkopf von 380 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Kirchhain per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Kirchhain
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.