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Hessen Landkreis Marburg-Biedenkopf Münchhausen

Hebesätze Münchhausen

Landkreis Marburg-Biedenkopf · AGS 06534015 · 3.326 Einwohner

Gewerbesteuer
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
630 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
630 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Münchhausen ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 380 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 630 %. Der Median Landkreis Marburg-Biedenkopf liegt bei 380 % und damit auf demselben Wert.

Wie Münchhausen bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Münchhausen im mittleren Fünftel. Denselben Satz von 380 % setzen bundesweit 2.486 Gemeinden fest. Innerhalb von Hessen steht die Gemeinde auf Platz 86 von 421, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 366-grösste von 422 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Münchhausen im Überblick

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Münchhausen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Münchhausen 380 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Marburg-Biedenkopf 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte

Von 22 Gemeinden im Landkreis Marburg-Biedenkopf mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Münchhausen auf Platz 7, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Gemeinden nahe am Wert von Münchhausen

Gemeinden im Landkreis Marburg-Biedenkopf mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Münchhausen Grundsteuer B
Bad Endbach 380 % 0 Prozentpunkte 370 %
Fronhausen 380 % 0 Prozentpunkte 390 %
Kirchhain 380 % 0 Prozentpunkte 430 %
Lahntal 380 % 0 Prozentpunkte 520 %
Neustadt (Hessen) 380 % 0 Prozentpunkte 365 %

Was die Gewerbesteuer in Münchhausen konkret kostet

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 380 % ergibt das 12.701,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Münchhausen, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Münchhausen noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Münchhausen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Münchhausen?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 380 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 12.701,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Münchhausen?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 630 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Münchhausen hoch?

Gemessen am Median Landkreis Marburg-Biedenkopf von 380 % liegt der Satz von Münchhausen genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Münchhausen per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Münchhausen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.