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Bayern Landkreis Augsburg Neusäß

Hebesätze Neusäß

Landkreis Augsburg · AGS 09772184 · 22.862 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Neusäß, St

Gewerbesteuer
340 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
310 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
310 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Neusäß setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 340 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 310 %. Der Median Landkreis Augsburg liegt bei 343 %, die Differenz beträgt 3 Prozentpunkte.

Was der Wert für Neusäß bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Neusäß im niedrigsten Fünftel; der Satz von 340 % kommt insgesamt 545 mal vor. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 835 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 58-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Neusäß im Zahlenvergleich

Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.

Gewerbesteuer-Hebesatz Neusäß, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Neusäß 340 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Augsburg 343 % Berichtsjahr 2024 −3 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −40 Prozentpunkte

Von 46 Gemeinden im Landkreis Augsburg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Neusäß auf Platz 16, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Vergleichbare Gemeinden in der Nähe

Gemeinden im Landkreis Augsburg mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Neusäß Grundsteuer B
Graben 340 % 0 Prozentpunkte 340 %
Großaitingen 340 % 0 Prozentpunkte 350 %
Hiltenfingen 340 % 0 Prozentpunkte 380 %
Langenneufnach 340 % 0 Prozentpunkte 400 %
Langerringen 340 % 0 Prozentpunkte 350 %

Gewerbesteuer in Neusäß an einem Beispiel

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 340 % sind das 11.364,50 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.337,00 Euro mehr. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Wo die Festsetzung für Neusäß nachzulesen ist

Zuständig für die Festsetzung ist Neusäß selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Neusäß noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Neusäß

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Neusäß?

Neusäß setzt 340 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 11.364,50 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Neusäß?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 310 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Neusäß hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 343 %. Neusäß liegt 3 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Neusäß. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Neusäß
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Diese Seite gibt festgesetzte Werte mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Was gilt, steht in der Satzung und im Bescheid. Regeln: Methodik, Werkzeug: Gewerbesteuer berechnen.