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Bayern Landkreis Augsburg Langenneufnach

Hebesätze Langenneufnach

Landkreis Augsburg · AGS 09772168 · 1.847 Einwohner

Gewerbesteuer
340 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

340 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Langenneufnach aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 400 %. Der Median Landkreis Augsburg liegt bei 343 %, die Differenz beträgt 3 Prozentpunkte.

Was der Wert für Langenneufnach bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Langenneufnach im niedrigsten Fünftel; der Satz von 340 % kommt insgesamt 545 mal vor. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 835 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.411-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Langenneufnach im Überblick

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Langenneufnach, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Langenneufnach 340 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Augsburg 343 % Berichtsjahr 2024 −3 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −40 Prozentpunkte

Von 46 Gemeinden im Landkreis Augsburg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Langenneufnach auf Platz 16, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Augsburg mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Langenneufnach Grundsteuer B
Graben 340 % 0 Prozentpunkte 340 %
Großaitingen 340 % 0 Prozentpunkte 350 %
Hiltenfingen 340 % 0 Prozentpunkte 380 %
Langerringen 340 % 0 Prozentpunkte 350 %
Neusäß 340 % 0 Prozentpunkte 310 %

Was die Gewerbesteuer in Langenneufnach konkret kostet

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 340 % sind das 11.364,50 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.337,00 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Langenneufnach, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Langenneufnach noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Langenneufnach

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Langenneufnach?

Langenneufnach setzt 340 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 11.364,50 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Langenneufnach?

400 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Langenneufnach hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 343 %. Langenneufnach liegt 3 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Langenneufnach per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Langenneufnach
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.