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Hebesätze Neunkirchen a.Brand
Für Neunkirchen a.Brand ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 380 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 400 %. Der Median Landkreis Forchheim liegt bei 380 % und damit auf demselben Wert.
Wo Neunkirchen a.Brand im Vergleich steht
Der Wert von 380 % ordnet Neunkirchen a.Brand im mittleren Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 2.485 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.594 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 313-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.
Was die Quellen für Neunkirchen a.Brand ausweisen
Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Neunkirchen a.Brand | 380 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Forchheim | 380 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
Von 29 Gemeinden im Landkreis Forchheim mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Neunkirchen a.Brand auf Platz 7, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.
Vergleichbare Gemeinden in der Nähe
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Neunkirchen a.Brand | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Dormitz | 380 % | 0 Prozentpunkte | 350 % |
| Ebermannstadt | 380 % | 0 Prozentpunkte | 480 % |
| Effeltrich | 380 % | 0 Prozentpunkte | 420 % |
| Egloffstein | 380 % | 0 Prozentpunkte | 450 % |
| Gößweinstein | 380 % | 0 Prozentpunkte | 480 % |
Was der Hebesatz in Neunkirchen a.Brand in Euro bedeutet
Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 380 % macht daraus 12.701,50 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.
Wo die Festsetzung für Neunkirchen a.Brand nachzulesen ist
Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Neunkirchen a.Brand nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.
Der Wortlaut der Satzung ist für Neunkirchen a.Brand noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Neunkirchen a.Brand
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Neunkirchen a.Brand?
Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 380 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 12.701,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Neunkirchen a.Brand?
Neunkirchen a.Brand setzt die Grundsteuer B auf 400 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Neunkirchen a.Brand hoch?
Im Vergleich zum Median Landkreis Forchheim von 380 % liegt Neunkirchen a.Brand genau darauf.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Neunkirchen a.Brand per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.
Woraus sich die Angaben ergeben
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
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