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Bayern Landkreis Forchheim Ebermannstadt

Hebesätze Ebermannstadt

Landkreis Forchheim · AGS 09474121 · 6.994 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Ebermannstadt, St

Gewerbesteuer
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
480 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
480 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Ebermannstadt setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 380 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 480 %. Der Median Landkreis Forchheim liegt bei 380 % und damit auf demselben Wert.

Wie Ebermannstadt zum Landesdurchschnitt liegt

Ebermannstadt liegt im mittleren Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 2.486 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 380 %. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.594 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 377-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Ebermannstadt im Überblick

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Ebermannstadt, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Ebermannstadt 380 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Forchheim 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte

Von 29 Gemeinden im Landkreis Forchheim mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Ebermannstadt auf Platz 7, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Nachbarn von Ebermannstadt mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Forchheim mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Ebermannstadt Grundsteuer B
Dormitz 380 % 0 Prozentpunkte 350 %
Effeltrich 380 % 0 Prozentpunkte 420 %
Egloffstein 380 % 0 Prozentpunkte 450 %
Gößweinstein 380 % 0 Prozentpunkte 480 %
Gräfenberg 380 % 0 Prozentpunkte 440 %

Was die Gewerbesteuer in Ebermannstadt konkret kostet

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 380 % Hebesatz sind 12.701,50 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Wer den Hebesatz in Ebermannstadt beschliesst

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Ebermannstadt, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Ebermannstadt noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Ebermannstadt

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Ebermannstadt?

Ebermannstadt setzt 380 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 12.701,50 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Ebermannstadt?

Ebermannstadt setzt die Grundsteuer B auf 480 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Ebermannstadt hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Forchheim von 380 % liegt Ebermannstadt genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Ebermannstadt legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Ebermannstadt
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.