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Nordrhein-Westfalen Kreis Siegen-Wittgenstein Neunkirchen

Hebesätze Neunkirchen

Kreis Siegen-Wittgenstein · AGS 05970036 · 13.174 Einwohner

Gewerbesteuer
490 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
590 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
254 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Neunkirchen beträgt 490 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 590 %. Der Median Kreis Siegen-Wittgenstein liegt bei 495 %, die Differenz beträgt 5 Prozentpunkte.

Wie Neunkirchen bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Neunkirchen im höchsten Fünftel. Denselben Satz von 490 % setzen bundesweit 26 Gemeinden fest. Innerhalb von Nordrhein-Westfalen steht die Gemeinde auf Platz 291 von 396, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 293-grösste von 396 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Neunkirchen im Überblick

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Neunkirchen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Neunkirchen 490 % Berichtsjahr 2024
Median Kreis Siegen-Wittgenstein 495 % Berichtsjahr 2024 −5 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +110 Prozentpunkte

Von 11 Gemeinden im Kreis Siegen-Wittgenstein mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Neunkirchen auf Platz 5, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Nachbarn von Neunkirchen mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Kreis Siegen-Wittgenstein mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Neunkirchen Grundsteuer B
Bad Berleburg 495 % +5 Prozentpunkte 495 %
Bad Laasphe 495 % +5 Prozentpunkte 650 %
Erndtebrück 495 % +5 Prozentpunkte 520 %
Kreuztal 480 % −10 Prozentpunkte 790 %
Netphen 500 % +10 Prozentpunkte 670 %

Was die Gewerbesteuer in Neunkirchen konkret kostet

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 490 % ergibt das 16.378,25 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 3.676,75 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wer den Hebesatz in Neunkirchen beschliesst

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Neunkirchen, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Neunkirchen noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Neunkirchen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Neunkirchen?

490 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 16.378,25 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Neunkirchen?

Neunkirchen setzt die Grundsteuer B auf 590 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Neunkirchen hoch?

Neunkirchen liegt 5 Prozentpunkte darunter, gemessen am Median Kreis Siegen-Wittgenstein von 495 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Neunkirchen per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Neunkirchen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.