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Nordrhein-Westfalen Kreis Siegen-Wittgenstein Kreuztal

Hebesätze Kreuztal

Kreis Siegen-Wittgenstein · AGS 05970024 · 31.143 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Kreuztal, Stadt

Gewerbesteuer
480 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
790 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
260 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Kreuztal gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 480 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 790 %. Der Median Kreis Siegen-Wittgenstein liegt bei 495 %, die Differenz beträgt 15 Prozentpunkte.

Wie Kreuztal zum Landesdurchschnitt liegt

Kreuztal liegt im höchsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 37 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 480 %. Innerhalb von Nordrhein-Westfalen steht die Gemeinde auf Platz 260 von 396, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 131-grösste von 396 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Kreuztal im Überblick

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Kreuztal, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Kreuztal 480 % Berichtsjahr 2024
Median Kreis Siegen-Wittgenstein 495 % Berichtsjahr 2024 −15 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +100 Prozentpunkte

Von 11 Gemeinden im Kreis Siegen-Wittgenstein mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Kreuztal auf Platz 4, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Kreis Siegen-Wittgenstein mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Kreuztal Grundsteuer B
Neunkirchen 490 % +10 Prozentpunkte 590 %
Bad Berleburg 495 % +15 Prozentpunkte 495 %
Bad Laasphe 495 % +15 Prozentpunkte 650 %
Erndtebrück 495 % +15 Prozentpunkte 520 %
Netphen 500 % +20 Prozentpunkte 670 %

Was die Gewerbesteuer in Kreuztal konkret kostet

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 480 % Hebesatz sind 16.044,00 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 3.342,50 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Kreuztal, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Kreuztal noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Kreuztal

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Kreuztal?

In Kreuztal gilt ein Hebesatz von 480 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 16.044,00 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Kreuztal?

Kreuztal setzt die Grundsteuer B auf 790 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Kreuztal hoch?

Der Median Kreis Siegen-Wittgenstein liegt bei 495 %. Kreuztal liegt damit 15 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Kreuztal selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Kreuztal
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.