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Bayern Landkreis Cham Neukirchen b.Hl.Blut

Hebesätze Neukirchen b.Hl.Blut

Landkreis Cham · AGS 09372144 · 3.701 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Neukirchen b.Hl.Blut, M

Gewerbesteuer
310 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
310 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
310 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Neukirchen b.Hl.Blut ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 310 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 310 %. Der Median Landkreis Cham liegt bei 330 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.

Was der Wert für Neukirchen b.Hl.Blut bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Neukirchen b.Hl.Blut im niedrigsten Fünftel; der Satz von 310 % kommt insgesamt 270 mal vor. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 150 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 816-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Neukirchen b.Hl.Blut im Überblick

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Neukirchen b.Hl.Blut, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Neukirchen b.Hl.Blut 310 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Cham 330 % Berichtsjahr 2024 −20 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −70 Prozentpunkte

Von 39 Gemeinden im Landkreis Cham mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Neukirchen b.Hl.Blut auf Platz 2, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Wie die Umgebung von Neukirchen b.Hl.Blut liegt

Gemeinden im Landkreis Cham mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Neukirchen b.Hl.Blut Grundsteuer B
Gleißenberg 310 % 0 Prozentpunkte 310 %
Lohberg 310 % 0 Prozentpunkte 270 %
Runding 310 % 0 Prozentpunkte 310 %
Wald 310 % 0 Prozentpunkte 310 %
Zandt 310 % 0 Prozentpunkte 310 %

Was die Gewerbesteuer in Neukirchen b.Hl.Blut konkret kostet

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 310 % sind das 10.361,75 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.339,75 Euro mehr. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Welche Satzung gilt

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Neukirchen b.Hl.Blut, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Neukirchen b.Hl.Blut noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Neukirchen b.Hl.Blut

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Neukirchen b.Hl.Blut?

Neukirchen b.Hl.Blut setzt 310 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 10.361,75 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Neukirchen b.Hl.Blut?

Die Grundsteuer B liegt bei 310 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Neukirchen b.Hl.Blut hoch?

Gemessen am Median Landkreis Cham von 330 % liegt der Satz von Neukirchen b.Hl.Blut 20 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Neukirchen b.Hl.Blut. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Neukirchen b.Hl.Blut
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.