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Hebesätze Neukirch/Lausitz
Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Neukirch/Lausitz beträgt 408 % (Gebietsstand 1. Januar 2026). Die Grundsteuer B beträgt 400 %. Der Median Landkreis Bautzen liegt bei 400 %, die Differenz beträgt 8 Prozentpunkte. Zum Berichtsjahr 2024 weist die bundesweite Statistik 408 % aus.
Wie Neukirch/Lausitz zum Landesdurchschnitt liegt
Neukirch/Lausitz liegt im höchsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 2 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 408 %. Innerhalb von Sachsen steht die Gemeinde auf Platz 331 von 418, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 168-grösste von 419 Gemeinden des Landes.
Was die Quellen für Neukirch/Lausitz ausweisen
Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Neukirch/Lausitz | 408 % | Gebietsstand 1. Januar 2026 | — |
| Neukirch/Lausitz | 408 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Bautzen | 400 % | Gebietsstand 1. Januar 2026 | +8 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +28 Prozentpunkte |
Von 57 Gemeinden im Landkreis Bautzen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Neukirch/Lausitz auf Platz 48, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.
Vergleichbare Gemeinden in der Nähe
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Neukirch/Lausitz | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Arnsdorf | 410 % | +2 Prozentpunkte | 400 % |
| Bischofswerda | 410 % | +2 Prozentpunkte | 420 % |
| Göda | 410 % | +2 Prozentpunkte | 440 % |
| Radibor | 410 % | +2 Prozentpunkte | 410 % |
| Hoyerswerda | 405 % | −3 Prozentpunkte | 485 % |
Was der Hebesatz in Neukirch/Lausitz in Euro bedeutet
Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 408 % Hebesatz sind 13.637,40 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 935,90 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.
Wo die Festsetzung für Neukirch/Lausitz nachzulesen ist
Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Neukirch/Lausitz nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.
Der Wortlaut der Satzung ist für Neukirch/Lausitz noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Neukirch/Lausitz
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Neukirch/Lausitz?
In Neukirch/Lausitz gilt ein Hebesatz von 408 % (Gebietsstand 1. Januar 2026). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 13.637,40 Euro jährlich.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Neukirch/Lausitz?
Die Grundsteuer B liegt bei 400 % (Gebietsstand 1. Januar 2026). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.
Ist die Gewerbesteuer in Neukirch/Lausitz hoch?
Der Median Landkreis Bautzen liegt bei 400 %. Neukirch/Lausitz liegt damit 8 Prozentpunkte darüber.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Neukirch/Lausitz legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.
Welche Quellen zugrunde liegen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Hebesätze der Gemeinden | Gebietsstand 1. Januar 2026 | 9. September 2026 |
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
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