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Sachsen Landkreis Bautzen Bischofswerda

Hebesätze Bischofswerda

Landkreis Bautzen · AGS 14625040 · 10.733 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Bischofswerda, Stadt

Gewerbesteuer
410 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer B
420 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer A
425 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

410 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Bischofswerda aus (Gebietsstand 1. Januar 2026). Die Grundsteuer B beträgt 420 %. Der Median Landkreis Bautzen liegt bei 400 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte. Zum Berichtsjahr 2024 weist die bundesweite Statistik 410 % aus.

Wo Bischofswerda im Vergleich steht

Der Wert von 410 % ordnet Bischofswerda im höchsten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 176 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Sachsen steht die Gemeinde auf Platz 333 von 418, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 61-grösste von 419 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Bischofswerda ausweisen

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Bischofswerda, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Bischofswerda 410 % Gebietsstand 1. Januar 2026
Bischofswerda 410 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Bautzen 400 % Gebietsstand 1. Januar 2026 +10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +30 Prozentpunkte

Von 57 Gemeinden im Landkreis Bautzen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Bischofswerda auf Platz 49, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Gemeinden nahe am Wert von Bischofswerda

Gemeinden im Landkreis Bautzen mit ähnlichem Hebesatz, Gebietsstand 1. Januar 2026
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Bischofswerda Grundsteuer B
Arnsdorf 410 % 0 Prozentpunkte 400 %
Göda 410 % 0 Prozentpunkte 440 %
Radibor 410 % 0 Prozentpunkte 410 %
Neukirch/Lausitz 408 % −2 Prozentpunkte 400 %
Hoyerswerda 405 % −5 Prozentpunkte 485 %

Was der Hebesatz in Bischofswerda in Euro bedeutet

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 410 % macht daraus 13.704,25 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro weniger. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Bischofswerda nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Bischofswerda noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Bischofswerda

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Bischofswerda?

Bischofswerda setzt 410 % fest (Gebietsstand 1. Januar 2026). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 13.704,25 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Bischofswerda?

420 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Gebietsstand 1. Januar 2026). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Bischofswerda hoch?

Gemessen am Median Landkreis Bautzen von 400 % liegt der Satz von Bischofswerda 10 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Bischofswerda selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Bischofswerda
QuelleStandAbgerufen
Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Hebesätze der Gemeinden Gebietsstand 1. Januar 2026 9. September 2026
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.