Zum Inhalt springen
hebesatzatlas.de

Sachsen Landkreis Bautzen Hoyerswerda

Hebesätze Hoyerswerda

Landkreis Bautzen · AGS 14625240 · 31.405 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Hoyerswerda, Stadt

Gewerbesteuer
405 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer B
485 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer A
297 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Hoyerswerda setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 405 % fest (Gebietsstand 1. Januar 2026). Die Grundsteuer B beträgt 485 %. Der Median Landkreis Bautzen liegt bei 400 %, die Differenz beträgt 5 Prozentpunkte. Zum Berichtsjahr 2024 weist die bundesweite Statistik 405 % aus.

Wo Hoyerswerda im Vergleich steht

Der Wert von 405 % ordnet Hoyerswerda im höchsten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 54 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Sachsen steht die Gemeinde auf Platz 322 von 418, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 12-grösste von 419 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Hoyerswerda nach Quelle

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Hoyerswerda, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Hoyerswerda 405 % Gebietsstand 1. Januar 2026
Hoyerswerda 405 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Bautzen 400 % Gebietsstand 1. Januar 2026 +5 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +25 Prozentpunkte

Von 57 Gemeinden im Landkreis Bautzen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Hoyerswerda auf Platz 47, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Nachbarn von Hoyerswerda mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Bautzen mit ähnlichem Hebesatz, Gebietsstand 1. Januar 2026
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Hoyerswerda Grundsteuer B
Neukirch/Lausitz 408 % +3 Prozentpunkte 400 %
Arnsdorf 410 % +5 Prozentpunkte 400 %
Bischofswerda 410 % +5 Prozentpunkte 420 %
Burkau 400 % −5 Prozentpunkte 375 %
Crostwitz 400 % −5 Prozentpunkte 400 %

Ein Rechenbeispiel für Hoyerswerda

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 405 % macht daraus 13.537,13 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 835,63 Euro weniger. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Wer den Hebesatz in Hoyerswerda beschliesst

Hoyerswerda legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Hoyerswerda fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Hoyerswerda

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Hoyerswerda?

405 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Gebietsstand 1. Januar 2026). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 13.537,13 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Hoyerswerda?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 485 % (Gebietsstand 1. Januar 2026). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Hoyerswerda hoch?

Hoyerswerda liegt 5 Prozentpunkte darüber, gemessen am Median Landkreis Bautzen von 400 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Hoyerswerda durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Hoyerswerda
QuelleStandAbgerufen
Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Hebesätze der Gemeinden Gebietsstand 1. Januar 2026 9. September 2026
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.