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Hebesätze Neuhof a.d.Zenn
In Neuhof a.d.Zenn gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 345 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 450 %. Der Median Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim liegt bei 350 %, die Differenz beträgt 5 Prozentpunkte.
Wie Neuhof a.d.Zenn bundesweit einzuordnen ist
Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Neuhof a.d.Zenn im zweiten Fünftel. Denselben Satz von 345 % setzen bundesweit 69 Gemeinden fest. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.003 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.245-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.
Hebesätze in Neuhof a.d.Zenn nach Quelle
Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Neuhof a.d.Zenn | 345 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim | 350 % | Berichtsjahr 2024 | −5 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −35 Prozentpunkte |
Von 38 Gemeinden im Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Neuhof a.d.Zenn auf Platz 10, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.
Welche Gemeinden ähnlich liegen
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Neuhof a.d.Zenn | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Markt Erlbach | 345 % | 0 Prozentpunkte | 340 % |
| Baudenbach | 350 % | +5 Prozentpunkte | 350 % |
| Dachsbach | 350 % | +5 Prozentpunkte | 350 % |
| Diespeck | 350 % | +5 Prozentpunkte | 400 % |
| Emskirchen | 350 % | +5 Prozentpunkte | 385 % |
Ein Rechenbeispiel für Neuhof a.d.Zenn
Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 345 % ergibt das 11.531,63 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.169,88 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.
Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist
Neuhof a.d.Zenn legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.
Für Neuhof a.d.Zenn fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Neuhof a.d.Zenn
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Neuhof a.d.Zenn?
345 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 11.531,63 Euro Steuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Neuhof a.d.Zenn?
Neuhof a.d.Zenn setzt die Grundsteuer B auf 450 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Neuhof a.d.Zenn hoch?
Im Vergleich zum Median Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim von 350 % liegt Neuhof a.d.Zenn 5 Prozentpunkte darunter.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Neuhof a.d.Zenn legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.
Quellen und Stände
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.