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Hebesätze Emskirchen
In Emskirchen gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 350 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 385 %. Der Median Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim liegt bei 350 % und damit auf demselben Wert.
Wie Emskirchen bundesweit einzuordnen ist
Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Emskirchen im zweiten Fünftel. Denselben Satz von 350 % setzen bundesweit 880 Gemeinden fest. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.022 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 442-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.
Die Werte für Emskirchen im Überblick
Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Emskirchen | 350 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim | 350 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −30 Prozentpunkte |
Von 38 Gemeinden im Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Emskirchen auf Platz 12, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.
Vergleichbare Gemeinden in der Nähe
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Emskirchen | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Baudenbach | 350 % | 0 Prozentpunkte | 350 % |
| Dachsbach | 350 % | 0 Prozentpunkte | 350 % |
| Diespeck | 350 % | 0 Prozentpunkte | 400 % |
| Gerhardshofen | 350 % | 0 Prozentpunkte | 350 % |
| Gutenstetten | 350 % | 0 Prozentpunkte | 400 % |
Was die Gewerbesteuer in Emskirchen konkret kostet
Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 350 % ergibt das 11.698,75 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.
Wo die Festsetzung für Emskirchen nachzulesen ist
Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Emskirchen, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.
Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Emskirchen noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Emskirchen
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Emskirchen?
Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 350 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 11.698,75 Euro Gewerbesteuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Emskirchen?
Die Grundsteuer B liegt bei 385 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.
Ist die Gewerbesteuer in Emskirchen hoch?
Der Median Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim liegt bei 350 %. Emskirchen liegt damit genau darauf.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Zuständig ist Emskirchen selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Quellen und Stände
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
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