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Bayern Landkreis Landshut Neufraunhofen

Hebesätze Neufraunhofen

Landkreis Landshut · AGS 09274154 · 1.130 Einwohner

Gewerbesteuer
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
260 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
260 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Neufraunhofen gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 380 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 260 %. Der Median Landkreis Landshut liegt bei 350 %, die Differenz beträgt 30 Prozentpunkte.

Wie Neufraunhofen zum Landesdurchschnitt liegt

Neufraunhofen liegt im mittleren Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 2.486 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 380 %. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.594 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.850-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Neufraunhofen im Überblick

Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.

Gewerbesteuer-Hebesatz Neufraunhofen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Neufraunhofen 380 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Landshut 350 % Berichtsjahr 2024 +30 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte

Von 35 Gemeinden im Landkreis Landshut mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Neufraunhofen auf Platz 24, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Vergleichbare Gemeinden in der Nähe

Gemeinden im Landkreis Landshut mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Neufraunhofen Grundsteuer B
Altdorf 380 % 0 Prozentpunkte 350 %
Bayerbach b.Ergoldsbach 380 % 0 Prozentpunkte 380 %
Bruckberg 380 % 0 Prozentpunkte 340 %
Buch a.Erlbach 380 % 0 Prozentpunkte 380 %
Gerzen 380 % 0 Prozentpunkte 400 %

Was die Gewerbesteuer in Neufraunhofen konkret kostet

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 380 % Hebesatz sind 12.701,50 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Wo die Festsetzung für Neufraunhofen nachzulesen ist

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Neufraunhofen, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Neufraunhofen noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Neufraunhofen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Neufraunhofen?

Neufraunhofen setzt 380 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 12.701,50 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Neufraunhofen?

260 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Neufraunhofen hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Landshut von 350 % liegt Neufraunhofen 30 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Neufraunhofen durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Neufraunhofen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Diese Seite gibt festgesetzte Werte mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Was gilt, steht in der Satzung und im Bescheid. Regeln: Methodik, Werkzeug: Gewerbesteuer berechnen.