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Hebesätze Buch a.Erlbach
In Buch a.Erlbach gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 380 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 380 %. Der Median Landkreis Landshut liegt bei 350 %, die Differenz beträgt 30 Prozentpunkte.
Wo Buch a.Erlbach im Vergleich steht
Der Wert von 380 % ordnet Buch a.Erlbach im mittleren Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 2.485 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.594 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 727-größte von 2.056 Gemeinden des Landes.
Buch a.Erlbach im Zahlenvergleich
Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Buch a.Erlbach | 380 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Landshut | 350 % | Berichtsjahr 2024 | +30 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
Von 35 Gemeinden im Landkreis Landshut mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Buch a.Erlbach auf Platz 24, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.
Vergleichbare Gemeinden in der Nähe
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Buch a.Erlbach | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Altdorf | 380 % | 0 Prozentpunkte | 350 % |
| Bayerbach b.Ergoldsbach | 380 % | 0 Prozentpunkte | 380 % |
| Bruckberg | 380 % | 0 Prozentpunkte | 340 % |
| Gerzen | 380 % | 0 Prozentpunkte | 400 % |
| Hohenthann | 380 % | 0 Prozentpunkte | 360 % |
Gewerbesteuer in Buch a.Erlbach an einem Beispiel
Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 380 % macht daraus 12.701,50 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit diesem Hebesatz ab.
Wo die Festsetzung für Buch a.Erlbach nachzulesen ist
Zuständig für die Festsetzung ist Buch a.Erlbach selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist maßgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Buch a.Erlbach noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Aufkommen der Realsteuern in Buch a.Erlbach
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 1.522.486 Euro | 387 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 164.404 Euro | 42 Euro |
| Grundsteuer B | 443.355 Euro | 113 Euro |
| Grundsteuer A | 52.006 Euro | 13 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 3.929 | |
Je Einwohner flossen Buch a.Erlbach im Berichtsjahr 2024 387 Euro Gewerbesteuer zu — über dem Median aller Gemeinden, der bei 383 Euro liegt. Im Land Bayern liegt der Median bei 453 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Buch a.Erlbach
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Buch a.Erlbach?
Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 380 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 12.701,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Buch a.Erlbach?
380 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Maßgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.
Ist die Gewerbesteuer in Buch a.Erlbach hoch?
Im Vergleich zum Median Landkreis Landshut von 350 % liegt Buch a.Erlbach 30 Prozentpunkte darüber.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Buch a.Erlbach legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.
Quellen und Stände
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
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