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Hessen Landkreis Hersfeld-Rotenburg Neuenstein

Hebesätze Neuenstein

Landkreis Hersfeld-Rotenburg · AGS 06632014 · 3.154 Einwohner

Gewerbesteuer
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
370 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
370 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Neuenstein setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 380 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 370 %. Der Median Landkreis Hersfeld-Rotenburg liegt bei 395 %, die Differenz beträgt 15 Prozentpunkte.

Wo Neuenstein im Vergleich steht

Der Wert von 380 % ordnet Neuenstein im mittleren Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 2.485 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Hessen steht die Gemeinde auf Platz 86 von 421, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 373-grösste von 422 Gemeinden des Landes.

Neuenstein im Zahlenvergleich

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Neuenstein, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Neuenstein 380 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Hersfeld-Rotenburg 395 % Berichtsjahr 2024 −15 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte

Von 20 Gemeinden im Landkreis Hersfeld-Rotenburg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Neuenstein auf Platz 4, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Hersfeld-Rotenburg mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Neuenstein Grundsteuer B
Cornberg 380 % 0 Prozentpunkte 700 %
Haunetal 380 % 0 Prozentpunkte 500 %
Kirchheim 380 % 0 Prozentpunkte 500 %
Friedewald 390 % +10 Prozentpunkte 450 %
Philippsthal (Werra), Marktgemeinde 390 % +10 Prozentpunkte 365 %

Gewerbesteuer in Neuenstein an einem Beispiel

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 380 % macht daraus 12.701,50 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Zuständig für die Festsetzung ist Neuenstein selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Neuenstein noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Neuenstein

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Neuenstein?

In Neuenstein gilt ein Hebesatz von 380 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 12.701,50 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Neuenstein?

Die Grundsteuer B liegt bei 370 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Neuenstein hoch?

Gemessen am Median Landkreis Hersfeld-Rotenburg von 395 % liegt der Satz von Neuenstein 15 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Neuenstein durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Neuenstein
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.