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Hessen Landkreis Hersfeld-Rotenburg Kirchheim

Hebesätze Kirchheim

Landkreis Hersfeld-Rotenburg · AGS 06632011 · 3.582 Einwohner

Gewerbesteuer
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
500 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
600 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Kirchheim beträgt 380 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 500 %. Der Median Landkreis Hersfeld-Rotenburg liegt bei 395 %, die Differenz beträgt 15 Prozentpunkte.

Wie Kirchheim bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Kirchheim im mittleren Fünftel. Denselben Satz von 380 % setzen bundesweit 2.486 Gemeinden fest. Innerhalb von Hessen steht die Gemeinde auf Platz 86 von 421, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 356-grösste von 422 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Kirchheim vorliegen

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Kirchheim, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Kirchheim 380 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Hersfeld-Rotenburg 395 % Berichtsjahr 2024 −15 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte

Von 20 Gemeinden im Landkreis Hersfeld-Rotenburg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Kirchheim auf Platz 4, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Wie die Umgebung von Kirchheim liegt

Gemeinden im Landkreis Hersfeld-Rotenburg mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Kirchheim Grundsteuer B
Cornberg 380 % 0 Prozentpunkte 700 %
Haunetal 380 % 0 Prozentpunkte 500 %
Neuenstein 380 % 0 Prozentpunkte 370 %
Friedewald 390 % +10 Prozentpunkte 450 %
Philippsthal (Werra), Marktgemeinde 390 % +10 Prozentpunkte 365 %

Wie viel Gewerbesteuer in Kirchheim anfällt

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 380 % ergibt das 12.701,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Welche Satzung gilt

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Kirchheim und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Kirchheim ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Kirchheim

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Kirchheim?

In Kirchheim gilt ein Hebesatz von 380 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 12.701,50 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Kirchheim?

Kirchheim setzt die Grundsteuer B auf 500 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Kirchheim hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Hersfeld-Rotenburg von 395 % liegt Kirchheim 15 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Kirchheim durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Kirchheim
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.