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Hessen Landkreis Hersfeld-Rotenburg Philippsthal (Werra)

Hebesätze Philippsthal (Werra)

Landkreis Hersfeld-Rotenburg · AGS 06632016 · 4.143 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Philippsthal (Werra), Marktgemeinde

Gewerbesteuer
390 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
365 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
332 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Philippsthal (Werra) setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 390 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 365 %. Der Median Landkreis Hersfeld-Rotenburg liegt bei 395 %, die Differenz beträgt 5 Prozentpunkte.

Was der Wert für Philippsthal (Werra) bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Philippsthal (Werra) im vierten Fünftel; der Satz von 390 % kommt insgesamt 444 mal vor. Innerhalb von Hessen steht die Gemeinde auf Platz 190 von 421, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 341-grösste von 422 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Philippsthal (Werra) ausweisen

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Philippsthal (Werra), je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Philippsthal (Werra) 390 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Hersfeld-Rotenburg 395 % Berichtsjahr 2024 −5 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +10 Prozentpunkte

Von 20 Gemeinden im Landkreis Hersfeld-Rotenburg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Philippsthal (Werra) auf Platz 8, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Gemeinden nahe am Wert von Philippsthal (Werra)

Gemeinden im Landkreis Hersfeld-Rotenburg mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Philippsthal (Werra) Grundsteuer B
Friedewald 390 % 0 Prozentpunkte 450 %
Hauneck 395 % +5 Prozentpunkte 425 %
Schenklengsfeld 395 % +5 Prozentpunkte 575 %
Alheim 400 % +10 Prozentpunkte 600 %
Breitenbach a. Herzberg 400 % +10 Prozentpunkte 500 %

Was der Hebesatz in Philippsthal (Werra) in Euro bedeutet

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 390 % sind das 13.035,75 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 334,25 Euro weniger. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Philippsthal (Werra) nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Philippsthal (Werra) noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Philippsthal (Werra)

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Philippsthal (Werra)?

390 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 13.035,75 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Philippsthal (Werra)?

365 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Philippsthal (Werra) hoch?

Philippsthal (Werra) liegt 5 Prozentpunkte darunter, gemessen am Median Landkreis Hersfeld-Rotenburg von 395 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Philippsthal (Werra) per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Philippsthal (Werra)
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.