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Nordrhein-Westfalen Kreis Steinfurt Neuenkirchen

Hebesätze Neuenkirchen

Kreis Steinfurt · AGS 05566060 · 14.000 Einwohner

Gewerbesteuer
410 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
455 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
235 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Neuenkirchen setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 410 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 455 %. Der Median Kreis Steinfurt liegt bei 442 %, die Differenz beträgt 32 Prozentpunkte.

Wie Neuenkirchen zum Landesdurchschnitt liegt

Neuenkirchen liegt im höchsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 177 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 410 %. Innerhalb von Nordrhein-Westfalen steht die Gemeinde auf Platz 15 von 396, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 278-grösste von 396 Gemeinden des Landes.

Neuenkirchen im Zahlenvergleich

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Neuenkirchen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Neuenkirchen 410 % Berichtsjahr 2024
Median Kreis Steinfurt 442 % Berichtsjahr 2024 −32 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +30 Prozentpunkte

Von 24 Gemeinden im Kreis Steinfurt mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Neuenkirchen auf Platz 2, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Kreis Steinfurt mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Neuenkirchen Grundsteuer B
Hörstel 415 % +5 Prozentpunkte 493 %
Altenberge 416 % +6 Prozentpunkte 493 %
Horstmar 416 % +6 Prozentpunkte 590 %
Hopsten 417 % +7 Prozentpunkte 435 %
Recke 422 % +12 Prozentpunkte 563 %

Gewerbesteuer in Neuenkirchen an einem Beispiel

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 410 % Hebesatz sind 13.704,25 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro weniger. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Zuständig für die Festsetzung ist Neuenkirchen selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Neuenkirchen noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Neuenkirchen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Neuenkirchen?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 410 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 13.704,25 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Neuenkirchen?

Neuenkirchen setzt die Grundsteuer B auf 455 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Neuenkirchen hoch?

Im Vergleich zum Median Kreis Steinfurt von 442 % liegt Neuenkirchen 32 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Neuenkirchen per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Neuenkirchen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.