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Nordrhein-Westfalen Kreis Steinfurt Horstmar

Hebesätze Horstmar

Kreis Steinfurt · AGS 05566024 · 7.201 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Horstmar, Stadt

Gewerbesteuer
416 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
590 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
355 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

416 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Horstmar aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 590 %. Der Median Kreis Steinfurt liegt bei 442 %, die Differenz beträgt 26 Prozentpunkte.

Wie Horstmar bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Horstmar im höchsten Fünftel. Denselben Satz von 416 % setzen bundesweit 26 Gemeinden fest. Innerhalb von Nordrhein-Westfalen steht die Gemeinde auf Platz 30 von 396, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 381-grösste von 396 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Horstmar vorliegen

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Horstmar, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Horstmar 416 % Berichtsjahr 2024
Median Kreis Steinfurt 442 % Berichtsjahr 2024 −26 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +36 Prozentpunkte

Von 24 Gemeinden im Kreis Steinfurt mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Horstmar auf Platz 4, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Nachbarn von Horstmar mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Kreis Steinfurt mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Horstmar Grundsteuer B
Altenberge 416 % 0 Prozentpunkte 493 %
Hopsten 417 % +1 Prozentpunkte 435 %
Hörstel 415 % −1 Prozentpunkte 493 %
Neuenkirchen 410 % −6 Prozentpunkte 455 %
Recke 422 % +6 Prozentpunkte 563 %

Wie viel Gewerbesteuer in Horstmar anfällt

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 416 % ergibt das 13.904,80 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.203,30 Euro weniger. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Wer den Hebesatz in Horstmar beschliesst

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Horstmar und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Horstmar ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Horstmar

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Horstmar?

Horstmar setzt 416 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 13.904,80 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Horstmar?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 590 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Horstmar hoch?

Der Median Kreis Steinfurt liegt bei 442 %. Horstmar liegt damit 26 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Horstmar per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Horstmar
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.