Zum Inhalt springen
hebesatzatlas.de

Niedersachsen Landkreis Osnabrück Neuenkirchen

Hebesätze Neuenkirchen

Landkreis Osnabrück · AGS 03459027 · 4.635 Einwohner

Gewerbesteuer
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

400 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Neuenkirchen aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 380 %. Der Median Landkreis Osnabrück liegt bei 393 %, die Differenz beträgt 7 Prozentpunkte.

Was der Wert für Neuenkirchen bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Neuenkirchen im vierten Fünftel; der Satz von 400 % kommt insgesamt 1.113 mal vor. Innerhalb von Niedersachsen steht die Gemeinde auf Platz 490 von 941, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 356-grösste von 941 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Neuenkirchen nach Quelle

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Neuenkirchen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Neuenkirchen 400 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Osnabrück 393 % Berichtsjahr 2024 +7 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte

Von 34 Gemeinden im Landkreis Osnabrück mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Neuenkirchen auf Platz 22, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Nachbarn von Neuenkirchen mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Osnabrück mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Neuenkirchen Grundsteuer B
Bad Iburg 400 % 0 Prozentpunkte 400 %
Belm 400 % 0 Prozentpunkte 410 %
Bissendorf 400 % 0 Prozentpunkte 380 %
Eggermühlen 400 % 0 Prozentpunkte 400 %
Merzen 400 % 0 Prozentpunkte 380 %

Ein Rechenbeispiel für Neuenkirchen

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 400 % sind das 13.370,00 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Wer den Hebesatz in Neuenkirchen beschliesst

Neuenkirchen legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Neuenkirchen fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Neuenkirchen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Neuenkirchen?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 400 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 13.370,00 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Neuenkirchen?

Die Grundsteuer B liegt bei 380 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Neuenkirchen hoch?

Der Median Landkreis Osnabrück liegt bei 393 %. Neuenkirchen liegt damit 7 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Neuenkirchen selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Neuenkirchen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.