Zum Inhalt springen
hebesatzatlas.de

Niedersachsen Landkreis Osnabrück Bissendorf

Hebesätze Bissendorf

Landkreis Osnabrück · AGS 03459012 · 14.886 Einwohner

Gewerbesteuer
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
370 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Bissendorf beträgt 400 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 380 %. Der Median Landkreis Osnabrück liegt bei 393 %, die Differenz beträgt 7 Prozentpunkte.

Ist der Hebesatz in Bissendorf hoch?

1.113 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 400 % fest. Damit liegt Bissendorf im vierten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Niedersachsen steht die Gemeinde auf Platz 490 von 941, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 129-grösste von 941 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Bissendorf ausweisen

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Bissendorf, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Bissendorf 400 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Osnabrück 393 % Berichtsjahr 2024 +7 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte

Von 34 Gemeinden im Landkreis Osnabrück mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Bissendorf auf Platz 22, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Gemeinden nahe am Wert von Bissendorf

Gemeinden im Landkreis Osnabrück mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Bissendorf Grundsteuer B
Bad Iburg 400 % 0 Prozentpunkte 400 %
Belm 400 % 0 Prozentpunkte 410 %
Eggermühlen 400 % 0 Prozentpunkte 400 %
Merzen 400 % 0 Prozentpunkte 380 %
Neuenkirchen 400 % 0 Prozentpunkte 380 %

Was der Hebesatz in Bissendorf in Euro bedeutet

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 400 %, also 13.370,00 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Bissendorf nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Bissendorf noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Bissendorf

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Bissendorf?

In Bissendorf gilt ein Hebesatz von 400 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 13.370,00 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Bissendorf?

380 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Bissendorf hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 393 %. Bissendorf liegt 7 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Bissendorf per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Bissendorf
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.