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Baden-Württemberg Enzkreis Neuenbürg

Hebesätze Neuenbürg

Enzkreis · AGS 08236043 · 8.477 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Neuenbürg, Stadt

Gewerbesteuer
360 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
360 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
700 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Neuenbürg gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 360 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 360 %. Der Median Enzkreis liegt bei 340 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.

Wo Neuenbürg im Vergleich steht

Der Wert von 360 % ordnet Neuenbürg im zweiten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 513 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 540 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 312-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Neuenbürg vorliegen

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Neuenbürg, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Neuenbürg 360 % Berichtsjahr 2024
Median Enzkreis 340 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −20 Prozentpunkte

Von 28 Gemeinden im Enzkreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Neuenbürg auf Platz 21, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Wie die Umgebung von Neuenbürg liegt

Gemeinden im Enzkreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Neuenbürg Grundsteuer B
Engelsbrand 360 % 0 Prozentpunkte 360 %
Königsbach-Stein 360 % 0 Prozentpunkte 330 %
Maulbronn 360 % 0 Prozentpunkte 350 %
Eisingen 350 % −10 Prozentpunkte 340 %
Illingen 370 % +10 Prozentpunkte 320 %

Wie viel Gewerbesteuer in Neuenbürg anfällt

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 360 % macht daraus 12.033,00 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Welche Satzung gilt

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Neuenbürg und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Neuenbürg ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Neuenbürg

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Neuenbürg?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 360 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 12.033,00 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Neuenbürg?

Die Grundsteuer B liegt bei 360 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Neuenbürg hoch?

Neuenbürg liegt 20 Prozentpunkte darüber, gemessen am Median Enzkreis von 340 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Neuenbürg per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Neuenbürg
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.