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Hebesätze Königsbach-Stein
Königsbach-Stein setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 360 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 330 %. Der Median Enzkreis liegt bei 340 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.
Was der Wert für Königsbach-Stein bedeutet
Bundesweit betrachtet fällt Königsbach-Stein im zweiten Fünftel; der Satz von 360 % kommt insgesamt 514 mal vor. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 540 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 255-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.
Welche Stände für Königsbach-Stein vorliegen
Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Königsbach-Stein | 360 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Enzkreis | 340 % | Berichtsjahr 2024 | +20 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −20 Prozentpunkte |
Von 28 Gemeinden im Enzkreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Königsbach-Stein auf Platz 21, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.
Vergleichbare Gemeinden in der Nähe
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Königsbach-Stein | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Engelsbrand | 360 % | 0 Prozentpunkte | 360 % |
| Maulbronn | 360 % | 0 Prozentpunkte | 350 % |
| Neuenbürg | 360 % | 0 Prozentpunkte | 360 % |
| Eisingen | 350 % | −10 Prozentpunkte | 340 % |
| Illingen | 370 % | +10 Prozentpunkte | 320 % |
Wie viel Gewerbesteuer in Königsbach-Stein anfällt
120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 360 % sind das 12.033,00 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro mehr. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.
Wo die Festsetzung für Königsbach-Stein nachzulesen ist
Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Königsbach-Stein und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.
Die Satzung von Königsbach-Stein ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Königsbach-Stein
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Königsbach-Stein?
360 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 12.033,00 Euro Steuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Königsbach-Stein?
Die Grundsteuer B liegt bei 330 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.
Ist die Gewerbesteuer in Königsbach-Stein hoch?
Der Median Enzkreis liegt bei 340 %. Königsbach-Stein liegt damit 20 Prozentpunkte darüber.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Königsbach-Stein. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.
Woher die Werte stammen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Diese Seite gibt festgesetzte Werte mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Was gilt, steht in der Satzung und im Bescheid. Regeln: Methodik, Werkzeug: Gewerbesteuer berechnen.