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Bayern Landkreis Kulmbach Neudrossenfeld

Hebesätze Neudrossenfeld

Landkreis Kulmbach · AGS 09477142 · 3.781 Einwohner

Gewerbesteuer
320 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
340 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
340 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Neudrossenfeld setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 320 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 340 %. Der Median Landkreis Kulmbach liegt bei 338 %, die Differenz beträgt 18 Prozentpunkte.

Was der Wert für Neudrossenfeld bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Neudrossenfeld im niedrigsten Fünftel; der Satz von 320 % kommt insgesamt 435 mal vor. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 301 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 803-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Neudrossenfeld im Überblick

Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.

Gewerbesteuer-Hebesatz Neudrossenfeld, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Neudrossenfeld 320 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Kulmbach 338 % Berichtsjahr 2024 −18 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −60 Prozentpunkte

Von 22 Gemeinden im Landkreis Kulmbach mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Neudrossenfeld auf Platz 3, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Vergleichbare Gemeinden in der Nähe

Gemeinden im Landkreis Kulmbach mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Neudrossenfeld Grundsteuer B
Marktschorgast 320 % 0 Prozentpunkte 320 %
Trebgast 320 % 0 Prozentpunkte 320 %
Wirsberg 320 % 0 Prozentpunkte 310 %
Wonsees 320 % 0 Prozentpunkte 320 %
Ködnitz 330 % +10 Prozentpunkte 330 %

Was die Gewerbesteuer in Neudrossenfeld konkret kostet

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 320 % sind das 10.696,00 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.005,50 Euro mehr. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Wo die Festsetzung für Neudrossenfeld nachzulesen ist

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Neudrossenfeld, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Neudrossenfeld noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Neudrossenfeld

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Neudrossenfeld?

In Neudrossenfeld gilt ein Hebesatz von 320 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 10.696,00 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Neudrossenfeld?

Neudrossenfeld setzt die Grundsteuer B auf 340 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Neudrossenfeld hoch?

Gemessen am Median Landkreis Kulmbach von 338 % liegt der Satz von Neudrossenfeld 18 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Neudrossenfeld legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Neudrossenfeld
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Diese Seite gibt festgesetzte Werte mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Was gilt, steht in der Satzung und im Bescheid. Regeln: Methodik, Werkzeug: Gewerbesteuer berechnen.