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Niedersachsen Landkreis Emsland Neubörger

Hebesätze Neubörger

Landkreis Emsland · AGS 03454037 · 1.580 Einwohner

Gewerbesteuer
355 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
355 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
355 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Neubörger ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 355 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 355 %. Der Median Landkreis Emsland liegt bei 355 % und damit auf demselben Wert.

Wo Neubörger im Vergleich steht

Der Wert von 355 % ordnet Neubörger im zweiten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 55 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Niedersachsen steht die Gemeinde auf Platz 108 von 941, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 588-grösste von 941 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Neubörger ausweisen

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Neubörger, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Neubörger 355 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Emsland 355 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −25 Prozentpunkte

Von 60 Gemeinden im Landkreis Emsland mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Neubörger auf Platz 19, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Wie die Umgebung von Neubörger liegt

Gemeinden im Landkreis Emsland mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Neubörger Grundsteuer B
Dersum 355 % 0 Prozentpunkte 355 %
Dörpen 355 % 0 Prozentpunkte 355 %
Fresenburg 355 % 0 Prozentpunkte 355 %
Heede 355 % 0 Prozentpunkte 355 %
Kluse 355 % 0 Prozentpunkte 355 %

Was der Hebesatz in Neubörger in Euro bedeutet

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 355 % macht daraus 11.865,88 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 835,63 Euro mehr. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Welche Satzung gilt

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Neubörger nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Neubörger noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Neubörger

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Neubörger?

In Neubörger gilt ein Hebesatz von 355 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 11.865,88 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Neubörger?

Neubörger setzt die Grundsteuer B auf 355 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Neubörger hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Emsland von 355 % liegt Neubörger genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Neubörger. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Neubörger
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.