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Rheinland-Pfalz Landkreis Trier-Saarburg Naurath (Wald)

Hebesätze Naurath (Wald)

Landkreis Trier-Saarburg · AGS 07235092 · 211 Einwohner

Gewerbesteuer
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
465 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

380 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Naurath (Wald) aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 465 %. Der Median Landkreis Trier-Saarburg liegt bei 380 % und damit auf demselben Wert.

Ist der Hebesatz in Naurath (Wald) hoch?

2.486 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 380 % fest. Damit liegt Naurath (Wald) im mittleren Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 142 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.883-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Naurath (Wald) vorliegen

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Naurath (Wald), je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Naurath (Wald) 380 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Trier-Saarburg 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte

Von 104 Gemeinden im Landkreis Trier-Saarburg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Naurath (Wald) auf Platz 5, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Nachbarn von Naurath (Wald) mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Trier-Saarburg mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Naurath (Wald) Grundsteuer B
Ayl 380 % 0 Prozentpunkte 465 %
Bescheid 380 % 0 Prozentpunkte 465 %
Beuren (Hochwald) 380 % 0 Prozentpunkte 485 %
Damflos 380 % 0 Prozentpunkte 510 %
Detzem 380 % 0 Prozentpunkte 465 %

Wie viel Gewerbesteuer in Naurath (Wald) anfällt

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 380 %, also 12.701,50 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Wer den Hebesatz in Naurath (Wald) beschliesst

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Naurath (Wald) und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Naurath (Wald) ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Naurath (Wald)

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Naurath (Wald)?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 380 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 12.701,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Naurath (Wald)?

Naurath (Wald) setzt die Grundsteuer B auf 465 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Naurath (Wald) hoch?

Der Median Landkreis Trier-Saarburg liegt bei 380 %. Naurath (Wald) liegt damit genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Naurath (Wald) legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Naurath (Wald)
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.