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Sachsen-Anhalt Burgenlandkreis Gutenborn

Hebesätze Gutenborn

Burgenlandkreis · AGS 15084207 · 1.766 Einwohner

Gewerbesteuer
375 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
300 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

375 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Gutenborn aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 400 %. Der Median Burgenlandkreis liegt bei 351 %, die Differenz beträgt 24 Prozentpunkte.

Wo Gutenborn im Vergleich steht

Der Wert von 375 % ordnet Gutenborn im mittleren Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 85 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Sachsen-Anhalt steht die Gemeinde auf Platz 132 von 218, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 145-grösste von 218 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Gutenborn im Überblick

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Gutenborn, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Gutenborn 375 % Berichtsjahr 2024
Median Burgenlandkreis 351 % Berichtsjahr 2024 +24 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −5 Prozentpunkte

Von 33 Gemeinden im Burgenlandkreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Gutenborn auf Platz 20, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Wie die Umgebung von Gutenborn liegt

Gemeinden im Burgenlandkreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Gutenborn Grundsteuer B
Schnaudertal 375 % 0 Prozentpunkte 400 %
Wetterzeube 375 % 0 Prozentpunkte 400 %
Teuchern 378 % +3 Prozentpunkte 377 %
Bad Bibra 370 % −5 Prozentpunkte 402 %
Naumburg (Saale) 380 % +5 Prozentpunkte 450 %

Was die Gewerbesteuer in Gutenborn konkret kostet

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 375 % macht daraus 12.534,38 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 167,13 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Welche Satzung gilt

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Gutenborn, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Gutenborn noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Gutenborn

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Gutenborn?

Gutenborn setzt 375 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 12.534,38 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Gutenborn?

400 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Gutenborn hoch?

Der Median Burgenlandkreis liegt bei 351 %. Gutenborn liegt damit 24 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Gutenborn per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Gutenborn
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.