Zum Inhalt springen
hebesatzatlas.de

Bayern Landkreis Freising Nandlstadt

Hebesätze Nandlstadt

Landkreis Freising · AGS 09178144 · 5.508 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Nandlstadt, M

Gewerbesteuer
340 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
290 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
290 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Nandlstadt setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 340 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 290 %. Der Median Landkreis Freising liegt bei 340 % und damit auf demselben Wert.

Wo Nandlstadt im Vergleich steht

Der Wert von 340 % ordnet Nandlstadt im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 544 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 835 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 515-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Nandlstadt nach Quelle

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Nandlstadt, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Nandlstadt 340 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Freising 340 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −40 Prozentpunkte

Von 24 Gemeinden im Landkreis Freising mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Nandlstadt auf Platz 9, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Freising mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Nandlstadt Grundsteuer B
Allershausen 340 % 0 Prozentpunkte 320 %
Fahrenzhausen 340 % 0 Prozentpunkte 360 %
Rudelzhausen 340 % 0 Prozentpunkte 390 %
Wolfersdorf 340 % 0 Prozentpunkte 310 %
Eching 345 % +5 Prozentpunkte 320 %

Ein Rechenbeispiel für Nandlstadt

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 340 % macht daraus 11.364,50 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.337,00 Euro mehr. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Nandlstadt legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Nandlstadt fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Nandlstadt

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Nandlstadt?

In Nandlstadt gilt ein Hebesatz von 340 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 11.364,50 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Nandlstadt?

Die Grundsteuer B liegt bei 290 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Nandlstadt hoch?

Gemessen am Median Landkreis Freising von 340 % liegt der Satz von Nandlstadt genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Nandlstadt per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Nandlstadt
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.