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Hebesätze Muhr a.See
Für Muhr a.See ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 320 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 500 %. Der Median Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen liegt bei 320 % und damit auf demselben Wert.
Wo Muhr a.See im Vergleich steht
Der Wert von 320 % ordnet Muhr a.See im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 434 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 301 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.171-größte von 2.056 Gemeinden des Landes.
Hebesätze in Muhr a.See nach Quelle
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Muhr a.See | 320 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen | 320 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −60 Prozentpunkte |
Von 27 Gemeinden im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Muhr a.See auf Platz 4, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.
Wie die Umgebung von Muhr a.See liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Muhr a.See | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Absberg | 320 % | 0 Prozentpunkte | 500 % |
| Bergen | 320 % | 0 Prozentpunkte | 500 % |
| Dittenheim | 320 % | 0 Prozentpunkte | 525 % |
| Gnotzheim | 320 % | 0 Prozentpunkte | 650 % |
| Haundorf | 320 % | 0 Prozentpunkte | 400 % |
Ein Rechenbeispiel für Muhr a.See
Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 320 % macht daraus 10.696,00 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.005,50 Euro mehr. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit diesem Satz und eigenen Werten.
Welche Satzung gilt
Muhr a.See legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.
Für Muhr a.See fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.
Was Muhr a.See aus den Realsteuern einnimmt
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 758.307 Euro | 311 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 54.346 Euro | 22 Euro |
| Grundsteuer B | 259.920 Euro | 106 Euro |
| Grundsteuer A | 10.224 Euro | 4 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 2.441 | |
Muhr a.See nahm im Berichtsjahr 2024 je Einwohner 311 Euro an Gewerbesteuer ein und liegt damit unter dem bundesweiten Median von 383 Euro. Im Land Bayern liegt der Median bei 453 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Muhr a.See
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Muhr a.See?
Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 320 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 10.696,00 Euro Gewerbesteuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Muhr a.See?
500 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Maßgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.
Ist die Gewerbesteuer in Muhr a.See hoch?
Gemessen am Median Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen von 320 % liegt der Satz von Muhr a.See genau darauf.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Zuständig ist Muhr a.See selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Woraus sich die Angaben ergeben
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.