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Rheinland-Pfalz Landkreis Eifelkreis Bitburg-Prüm Mützenich

Hebesätze Mützenich

Landkreis Eifelkreis Bitburg-Prüm · AGS 07232271 · 121 Einwohner

Gewerbesteuer
365 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
365 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
300 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Mützenich ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 365 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 365 %. Der Median Landkreis Eifelkreis Bitburg-Prüm liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 15 Prozentpunkte.

Wie Mützenich bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Mützenich im zweiten Fünftel. Denselben Satz von 365 % setzen bundesweit 150 Gemeinden fest. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 22 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 2.113-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Mützenich vorliegen

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Mützenich, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Mützenich 365 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Eifelkreis Bitburg-Prüm 380 % Berichtsjahr 2024 −15 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −15 Prozentpunkte

Von 234 Gemeinden im Landkreis Eifelkreis Bitburg-Prüm mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Mützenich auf Platz 8, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Wie die Umgebung von Mützenich liegt

Gemeinden im Landkreis Eifelkreis Bitburg-Prüm mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Mützenich Grundsteuer B
Brandscheid 365 % 0 Prozentpunkte 365 %
Dingdorf 365 % 0 Prozentpunkte 365 %
Fleringen 365 % 0 Prozentpunkte 365 %
Großlangenfeld 365 % 0 Prozentpunkte 365 %
Heckhuscheid 365 % 0 Prozentpunkte 365 %

Wie viel Gewerbesteuer in Mützenich anfällt

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 365 % ergibt das 12.200,13 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 501,38 Euro mehr. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Welche Satzung gilt

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Mützenich und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Mützenich ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Mützenich

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Mützenich?

Mützenich setzt 365 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 12.200,13 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Mützenich?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 365 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Mützenich hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 380 %. Mützenich liegt 15 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Mützenich per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Mützenich
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.