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Baden-Württemberg Landkreis Reutlingen Münsingen

Hebesätze Münsingen

Landkreis Reutlingen · AGS 08415053 · 14.719 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Münsingen, Stadt

Gewerbesteuer
370 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Münsingen ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 370 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 380 %. Der Median Landkreis Reutlingen liegt bei 350 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.

Wie Münsingen bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Münsingen im zweiten Fünftel. Denselben Satz von 370 % setzen bundesweit 315 Gemeinden fest. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 713 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 146-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.

Münsingen im Zahlenvergleich

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Münsingen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Münsingen 370 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Reutlingen 350 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −10 Prozentpunkte

Von 26 Gemeinden im Landkreis Reutlingen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Münsingen auf Platz 20, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Reutlingen mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Münsingen Grundsteuer B
Grafenberg 370 % 0 Prozentpunkte 400 %
Pliezhausen 370 % 0 Prozentpunkte 400 %
Bad Urach 380 % +10 Prozentpunkte 400 %
Dettingen an der Erms 380 % +10 Prozentpunkte 400 %
Eningen unter Achalm 360 % −10 Prozentpunkte 380 %

Gewerbesteuer in Münsingen an einem Beispiel

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 370 % ergibt das 12.367,25 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 334,25 Euro mehr. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Zuständig für die Festsetzung ist Münsingen selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Münsingen noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Münsingen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Münsingen?

370 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 12.367,25 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Münsingen?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 380 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Münsingen hoch?

Münsingen liegt 20 Prozentpunkte darüber, gemessen am Median Landkreis Reutlingen von 350 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Münsingen selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Münsingen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.