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Baden-Württemberg Landkreis Reutlingen Grafenberg

Hebesätze Grafenberg

Landkreis Reutlingen · AGS 08415029 · 2.767 Einwohner

Gewerbesteuer
370 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Grafenberg gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 370 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 400 %. Der Median Landkreis Reutlingen liegt bei 350 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.

Ist der Hebesatz in Grafenberg hoch?

315 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 370 % fest. Damit liegt Grafenberg im zweiten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 713 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 799-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Grafenberg im Überblick

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Grafenberg, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Grafenberg 370 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Reutlingen 350 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −10 Prozentpunkte

Von 26 Gemeinden im Landkreis Reutlingen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Grafenberg auf Platz 20, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Nachbarn von Grafenberg mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Reutlingen mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Grafenberg Grundsteuer B
Münsingen 370 % 0 Prozentpunkte 380 %
Pliezhausen 370 % 0 Prozentpunkte 400 %
Bad Urach 380 % +10 Prozentpunkte 400 %
Dettingen an der Erms 380 % +10 Prozentpunkte 400 %
Eningen unter Achalm 360 % −10 Prozentpunkte 380 %

Was die Gewerbesteuer in Grafenberg konkret kostet

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 370 %, also 12.367,25 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 334,25 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Wer den Hebesatz in Grafenberg beschliesst

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Grafenberg, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Grafenberg noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Grafenberg

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Grafenberg?

Grafenberg setzt 370 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 12.367,25 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Grafenberg?

400 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Grafenberg hoch?

Gemessen am Median Landkreis Reutlingen von 350 % liegt der Satz von Grafenberg 20 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Grafenberg legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Grafenberg
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.