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Hessen Landkreis Offenbach Mühlheim am Main

Hebesätze Mühlheim am Main

Landkreis Offenbach · AGS 06438008 · 28.927 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Mühlheim am Main, Stadt

Gewerbesteuer
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
800 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
650 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Mühlheim am Main ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 380 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 800 %. Der Median Landkreis Offenbach liegt bei 380 % und damit auf demselben Wert.

Was der Wert für Mühlheim am Main bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Mühlheim am Main im mittleren Fünftel; der Satz von 380 % kommt insgesamt 2.486 mal vor. Innerhalb von Hessen steht die Gemeinde auf Platz 86 von 421, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 32-grösste von 422 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Mühlheim am Main nach Quelle

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Mühlheim am Main, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Mühlheim am Main 380 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Offenbach 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte

Von 13 Gemeinden im Landkreis Offenbach mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Mühlheim am Main auf Platz 7, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Nachbarn von Mühlheim am Main mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Offenbach mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Mühlheim am Main Grundsteuer B
Egelsbach 380 % 0 Prozentpunkte 815 %
Heusenstamm 380 % 0 Prozentpunkte 950 %
Rödermark 380 % 0 Prozentpunkte 715 %
Rodgau 380 % 0 Prozentpunkte 700 %
Langen (Hessen) 385 % +5 Prozentpunkte 850 %

Ein Rechenbeispiel für Mühlheim am Main

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 380 % sind das 12.701,50 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Wer den Hebesatz in Mühlheim am Main beschliesst

Mühlheim am Main legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Mühlheim am Main fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Mühlheim am Main

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Mühlheim am Main?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 380 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 12.701,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Mühlheim am Main?

Die Grundsteuer B liegt bei 800 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Mühlheim am Main hoch?

Gemessen am Median Landkreis Offenbach von 380 % liegt der Satz von Mühlheim am Main genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Mühlheim am Main per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Mühlheim am Main
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.