Zum Inhalt springen
hebesatzatlas.de

Hessen Landkreis Offenbach Egelsbach

Hebesätze Egelsbach

Landkreis Offenbach · AGS 06438003 · 11.453 Einwohner

Gewerbesteuer
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
815 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
564 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Egelsbach ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 380 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 815 %. Der Median Landkreis Offenbach liegt bei 380 % und damit auf demselben Wert.

Wo Egelsbach im Vergleich steht

Der Wert von 380 % ordnet Egelsbach im mittleren Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 2.485 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Hessen steht die Gemeinde auf Platz 86 von 421, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 144-grösste von 422 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Egelsbach vorliegen

Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.

Gewerbesteuer-Hebesatz Egelsbach, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Egelsbach 380 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Offenbach 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte

Von 13 Gemeinden im Landkreis Offenbach mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Egelsbach auf Platz 7, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Vergleichbare Gemeinden in der Nähe

Gemeinden im Landkreis Offenbach mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Egelsbach Grundsteuer B
Heusenstamm 380 % 0 Prozentpunkte 950 %
Mühlheim am Main 380 % 0 Prozentpunkte 800 %
Rödermark 380 % 0 Prozentpunkte 715 %
Rodgau 380 % 0 Prozentpunkte 700 %
Langen (Hessen) 385 % +5 Prozentpunkte 850 %

Wie viel Gewerbesteuer in Egelsbach anfällt

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 380 % macht daraus 12.701,50 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Wo die Festsetzung für Egelsbach nachzulesen ist

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Egelsbach und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Egelsbach ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Egelsbach

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Egelsbach?

380 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 12.701,50 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Egelsbach?

Die Grundsteuer B liegt bei 815 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Egelsbach hoch?

Egelsbach liegt genau darauf, gemessen am Median Landkreis Offenbach von 380 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Egelsbach legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Egelsbach
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Diese Seite gibt festgesetzte Werte mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Was gilt, steht in der Satzung und im Bescheid. Regeln: Methodik, Werkzeug: Gewerbesteuer berechnen.