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Hessen Landkreis Offenbach Langen (Hessen)

Hebesätze Langen (Hessen)

Landkreis Offenbach · AGS 06438006 · 38.981 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Langen (Hessen), Stadt

Gewerbesteuer
385 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
850 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Langen (Hessen) ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 385 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 850 %. Der Median Landkreis Offenbach liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 5 Prozentpunkte.

Was der Wert für Langen (Hessen) bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Langen (Hessen) im vierten Fünftel; der Satz von 385 % kommt insgesamt 145 mal vor. Innerhalb von Hessen steht die Gemeinde auf Platz 181 von 421, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 19-grösste von 422 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Langen (Hessen) vorliegen

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Langen (Hessen), je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Langen (Hessen) 385 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Offenbach 380 % Berichtsjahr 2024 +5 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +5 Prozentpunkte

Von 13 Gemeinden im Landkreis Offenbach mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Langen (Hessen) auf Platz 12, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Nachbarn von Langen (Hessen) mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Offenbach mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Langen (Hessen) Grundsteuer B
Egelsbach 380 % −5 Prozentpunkte 815 %
Heusenstamm 380 % −5 Prozentpunkte 950 %
Mühlheim am Main 380 % −5 Prozentpunkte 800 %
Rödermark 380 % −5 Prozentpunkte 715 %
Rodgau 380 % −5 Prozentpunkte 700 %

Wie viel Gewerbesteuer in Langen (Hessen) anfällt

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 385 % sind das 12.868,63 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 167,13 Euro weniger. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Wer den Hebesatz in Langen (Hessen) beschliesst

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Langen (Hessen) und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Langen (Hessen) ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Langen (Hessen)

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Langen (Hessen)?

385 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 12.868,63 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Langen (Hessen)?

850 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Langen (Hessen) hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 380 %. Langen (Hessen) liegt 5 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Langen (Hessen). Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Langen (Hessen)
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.