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Hebesätze Mudenbach
Für Mudenbach ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 385 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 415 %. Der Median Westerwaldkreis liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 5 Prozentpunkte.
Ist der Hebesatz in Mudenbach hoch?
145 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 385 % fest. Damit liegt Mudenbach im vierten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 1.453 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 932-größte von 2.301 Gemeinden des Landes.
Die Werte für Mudenbach im Überblick
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Mudenbach | 385 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Westerwaldkreis | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +5 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +5 Prozentpunkte |
Von 192 Gemeinden im Westerwaldkreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Mudenbach auf Platz 160, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Größen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.
Wie die Umgebung von Mudenbach liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Mudenbach | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Ailertchen | 385 % | 0 Prozentpunkte | 490 % |
| Dreifelden | 385 % | 0 Prozentpunkte | 488 % |
| Langenbach bei Kirburg | 385 % | 0 Prozentpunkte | 465 % |
| Alpenrod | 380 % | −5 Prozentpunkte | 465 % |
| Alsbach | 390 % | +5 Prozentpunkte | 475 % |
Was die Gewerbesteuer in Mudenbach konkret kostet
Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 385 %, also 12.868,63 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 167,13 Euro weniger. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit diesem Satz und eigenen Werten.
Welche Satzung gilt
Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Mudenbach, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.
Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Mudenbach noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.
Was Mudenbach aus den Realsteuern einnimmt
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 144.565 Euro | 190 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 13.142 Euro | 17 Euro |
| Grundsteuer B | 65.284 Euro | 86 Euro |
| Grundsteuer A | 2.852 Euro | 4 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 762 | |
Mudenbach nahm im Berichtsjahr 2024 je Einwohner 190 Euro an Gewerbesteuer ein und liegt damit unter dem bundesweiten Median von 383 Euro. Im Land Rheinland-Pfalz liegt der Median bei 212 Euro.
Bei 762 Einwohnern hängt der Wert je Einwohner stark an einzelnen Betrieben und schwankt von Jahr zu Jahr; er eignet sich kaum für Vergleiche.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Mudenbach
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Mudenbach?
Mudenbach setzt 385 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 12.868,63 Euro im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Mudenbach?
415 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Maßgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.
Ist die Gewerbesteuer in Mudenbach hoch?
Gemessen am Median Westerwaldkreis von 380 % liegt der Satz von Mudenbach 5 Prozentpunkte darüber.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Mudenbach legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.
Woraus sich die Angaben ergeben
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.