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Bayern Landkreis Fürstenfeldbruck Moorenweis

Hebesätze Moorenweis

Landkreis Fürstenfeldbruck · AGS 09179138 · 4.219 Einwohner

Gewerbesteuer
320 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
295 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
280 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Moorenweis beträgt 320 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 295 %. Der Median Landkreis Fürstenfeldbruck liegt bei 350 %, die Differenz beträgt 30 Prozentpunkte.

Ist der Hebesatz in Moorenweis hoch?

435 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 320 % fest. Damit liegt Moorenweis im niedrigsten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 301 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 705-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Moorenweis im Überblick

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Moorenweis, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Moorenweis 320 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Fürstenfeldbruck 350 % Berichtsjahr 2024 −30 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −60 Prozentpunkte

Von 23 Gemeinden im Landkreis Fürstenfeldbruck mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Moorenweis auf Platz 5, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Nachbarn von Moorenweis mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Fürstenfeldbruck mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Moorenweis Grundsteuer B
Althegnenberg 320 % 0 Prozentpunkte 330 %
Jesenwang 320 % 0 Prozentpunkte 310 %
Mammendorf 320 % 0 Prozentpunkte 310 %
Oberschweinbach 315 % −5 Prozentpunkte 350 %
Adelshofen 310 % −10 Prozentpunkte 310 %

Was die Gewerbesteuer in Moorenweis konkret kostet

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 320 %, also 10.696,00 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.005,50 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wer den Hebesatz in Moorenweis beschliesst

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Moorenweis, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Moorenweis noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Moorenweis

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Moorenweis?

In Moorenweis gilt ein Hebesatz von 320 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 10.696,00 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Moorenweis?

Die Grundsteuer B liegt bei 295 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Moorenweis hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 350 %. Moorenweis liegt 30 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Moorenweis per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Moorenweis
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.