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Bayern Landkreis Fürstenfeldbruck Oberschweinbach

Hebesätze Oberschweinbach

Landkreis Fürstenfeldbruck · AGS 09179140 · 1.754 Einwohner

Gewerbesteuer
315 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Oberschweinbach gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 315 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 350 %. Der Median Landkreis Fürstenfeldbruck liegt bei 350 %, die Differenz beträgt 35 Prozentpunkte.

Wie Oberschweinbach bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Oberschweinbach im niedrigsten Fünftel. Denselben Satz von 315 % setzen bundesweit 42 Gemeinden fest. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 287 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.464-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Oberschweinbach ausweisen

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Oberschweinbach, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Oberschweinbach 315 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Fürstenfeldbruck 350 % Berichtsjahr 2024 −35 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −65 Prozentpunkte

Von 23 Gemeinden im Landkreis Fürstenfeldbruck mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Oberschweinbach auf Platz 4, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Gemeinden nahe am Wert von Oberschweinbach

Gemeinden im Landkreis Fürstenfeldbruck mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Oberschweinbach Grundsteuer B
Adelshofen 310 % −5 Prozentpunkte 310 %
Althegnenberg 320 % +5 Prozentpunkte 330 %
Jesenwang 320 % +5 Prozentpunkte 310 %
Landsberied 310 % −5 Prozentpunkte 310 %
Mammendorf 320 % +5 Prozentpunkte 310 %

Was der Hebesatz in Oberschweinbach in Euro bedeutet

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 315 % ergibt das 10.528,88 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.172,63 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Oberschweinbach nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Oberschweinbach noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Oberschweinbach

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Oberschweinbach?

Der Hebesatz liegt bei 315 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 10.528,88 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Oberschweinbach?

350 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Oberschweinbach hoch?

Der Median Landkreis Fürstenfeldbruck liegt bei 350 %. Oberschweinbach liegt damit 35 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Oberschweinbach selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Oberschweinbach
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.