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Rheinland-Pfalz Landkreis Bernkastel-Wittlich Monzelfeld

Hebesätze Monzelfeld

Landkreis Bernkastel-Wittlich · AGS 07231087 · 1.335 Einwohner

Gewerbesteuer
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
465 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
345 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Monzelfeld ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 400 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 465 %. Der Median Landkreis Bernkastel-Wittlich liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.

Ist der Hebesatz in Monzelfeld hoch?

1.113 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 400 % fest. Damit liegt Monzelfeld im vierten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 1.710 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 519-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Monzelfeld im Zahlenvergleich

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Monzelfeld, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Monzelfeld 400 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Bernkastel-Wittlich 380 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte

Von 107 Gemeinden im Landkreis Bernkastel-Wittlich mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Monzelfeld auf Platz 80, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Nachbarn von Monzelfeld mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Bernkastel-Wittlich mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Monzelfeld Grundsteuer B
Bengel 400 % 0 Prozentpunkte 500 %
Breit 400 % 0 Prozentpunkte 465 %
Enkirch 400 % 0 Prozentpunkte 495 %
Erden 400 % 0 Prozentpunkte 465 %
Flußbach 400 % 0 Prozentpunkte 500 %

Gewerbesteuer in Monzelfeld an einem Beispiel

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 400 %, also 13.370,00 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Wer den Hebesatz in Monzelfeld beschliesst

Zuständig für die Festsetzung ist Monzelfeld selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Monzelfeld noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Monzelfeld

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Monzelfeld?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 400 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 13.370,00 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Monzelfeld?

465 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Monzelfeld hoch?

Der Median Landkreis Bernkastel-Wittlich liegt bei 380 %. Monzelfeld liegt damit 20 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Monzelfeld selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Monzelfeld
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.