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Rheinland-Pfalz Landkreis Altenkirchen (Westerwald) Molzhain

Hebesätze Molzhain

Landkreis Altenkirchen (Westerwald) · AGS 07132071 · 554 Einwohner

Gewerbesteuer
480 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
540 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
540 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Molzhain setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 480 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 540 %. Der Median Landkreis Altenkirchen (Westerwald) liegt bei 420 %, die Differenz beträgt 60 Prozentpunkte.

Wie Molzhain bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Molzhain im höchsten Fünftel. Denselben Satz von 480 % setzen bundesweit 37 Gemeinden fest. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 2.285 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.166-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Molzhain vorliegen

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Molzhain, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Molzhain 480 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Altenkirchen (Westerwald) 420 % Berichtsjahr 2024 +60 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +100 Prozentpunkte

Von 118 Gemeinden im Landkreis Altenkirchen (Westerwald) mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Molzhain auf Platz 111, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Nachbarn von Molzhain mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Altenkirchen (Westerwald) mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Molzhain Grundsteuer B
Kraam 480 % 0 Prozentpunkte 465 %
Brachbach 470 % −10 Prozentpunkte 525 %
Horhausen (Westerwald) 490 % +10 Prozentpunkte 490 %
Katzwinkel (Sieg) 470 % −10 Prozentpunkte 530 %
Kirchen (Sieg) 470 % −10 Prozentpunkte 570 %

Wie viel Gewerbesteuer in Molzhain anfällt

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 480 % ergibt das 16.044,00 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 3.342,50 Euro weniger. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Wer den Hebesatz in Molzhain beschliesst

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Molzhain und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Molzhain ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Molzhain

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Molzhain?

480 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 16.044,00 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Molzhain?

Molzhain setzt die Grundsteuer B auf 540 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Molzhain hoch?

Gemessen am Median Landkreis Altenkirchen (Westerwald) von 420 % liegt der Satz von Molzhain 60 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Molzhain legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Molzhain
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.