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Hebesätze Mohrkirch
380 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Mohrkirch aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 310 %. Der Median Kreis Schleswig-Flensburg liegt bei 380 % und damit auf demselben Wert.
Ist der Hebesatz in Mohrkirch hoch?
2.486 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 380 % fest. Damit liegt Mohrkirch im mittleren Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Schleswig-Holstein steht die Gemeinde auf Platz 672 von 1.104, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 410-größte von 1.106 Gemeinden des Landes.
Was die Quellen für Mohrkirch ausweisen
Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Mohrkirch | 380 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Kreis Schleswig-Flensburg | 380 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
Von 123 Gemeinden im Kreis Schleswig-Flensburg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Mohrkirch auf Platz 34, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Größen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.
Gemeinden nahe am Wert von Mohrkirch
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Mohrkirch | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Arnis | 380 % | 0 Prozentpunkte | 425 % |
| Ausacker | 380 % | 0 Prozentpunkte | 425 % |
| Bergenhusen | 380 % | 0 Prozentpunkte | 425 % |
| Böel | 380 % | 0 Prozentpunkte | 300 % |
| Boren | 380 % | 0 Prozentpunkte | 330 % |
Was der Hebesatz in Mohrkirch in Euro bedeutet
Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 380 %, also 12.701,50 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner für diese Gemeinde.
Auf welcher Grundlage festgesetzt wird
Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Mohrkirch nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.
Der Wortlaut der Satzung ist für Mohrkirch noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.
Aufkommen der Realsteuern in Mohrkirch
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 341.022 Euro | 364 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 31.406 Euro | 34 Euro |
| Grundsteuer B | 90.979 Euro | 97 Euro |
| Grundsteuer A | 22.734 Euro | 24 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 936 | |
Je Einwohner flossen Mohrkirch im Berichtsjahr 2024 364 Euro Gewerbesteuer zu — unter dem Median aller Gemeinden, der bei 383 Euro liegt. Im Land Schleswig-Holstein liegt der Median bei 375 Euro.
Bei 936 Einwohnern hängt der Wert je Einwohner stark an einzelnen Betrieben und schwankt von Jahr zu Jahr; er eignet sich kaum für Vergleiche.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Mohrkirch
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Mohrkirch?
In Mohrkirch gilt ein Hebesatz von 380 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 12.701,50 Euro jährlich.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Mohrkirch?
310 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Maßgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.
Ist die Gewerbesteuer in Mohrkirch hoch?
Mohrkirch liegt genau darauf, gemessen am Median Kreis Schleswig-Flensburg von 380 %.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Mohrkirch per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.
Belege und Abrufdatum
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.