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Schleswig-Holstein Kreis Schleswig-Flensburg Bergenhusen

Hebesätze Bergenhusen

Kreis Schleswig-Flensburg · AGS 01059005 · 727 Einwohner

Gewerbesteuer
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
425 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Bergenhusen beträgt 380 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 425 %. Der Median Kreis Schleswig-Flensburg liegt bei 380 % und damit auf demselben Wert.

Wie Bergenhusen zum Landesdurchschnitt liegt

Bergenhusen liegt im mittleren Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 2.486 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 380 %. Innerhalb von Schleswig-Holstein steht die Gemeinde auf Platz 672 von 1.104, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 534-grösste von 1.106 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Bergenhusen im Überblick

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Bergenhusen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Bergenhusen 380 % Berichtsjahr 2024
Median Kreis Schleswig-Flensburg 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte

Von 123 Gemeinden im Kreis Schleswig-Flensburg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Bergenhusen auf Platz 34, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Nachbarn von Bergenhusen mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Kreis Schleswig-Flensburg mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Bergenhusen Grundsteuer B
Arnis 380 % 0 Prozentpunkte 425 %
Ausacker 380 % 0 Prozentpunkte 425 %
Böel 380 % 0 Prozentpunkte 300 %
Boren 380 % 0 Prozentpunkte 330 %
Börm 380 % 0 Prozentpunkte 380 %

Was die Gewerbesteuer in Bergenhusen konkret kostet

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 380 % Hebesatz sind 12.701,50 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wer den Hebesatz in Bergenhusen beschliesst

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Bergenhusen, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Bergenhusen noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Bergenhusen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Bergenhusen?

In Bergenhusen gilt ein Hebesatz von 380 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 12.701,50 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Bergenhusen?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 425 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Bergenhusen hoch?

Im Vergleich zum Median Kreis Schleswig-Flensburg von 380 % liegt Bergenhusen genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Bergenhusen per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Bergenhusen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.