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Bayern Landkreis Rottal-Inn Mitterskirchen

Hebesätze Mitterskirchen

Landkreis Rottal-Inn · AGS 09277134 · 2.266 Einwohner

Gewerbesteuer
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
320 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Mitterskirchen beträgt 350 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 320 %. Der Median Landkreis Rottal-Inn liegt bei 350 % und damit auf demselben Wert.

Ist der Hebesatz in Mitterskirchen hoch?

880 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 350 % fest. Damit liegt Mitterskirchen im zweiten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.022 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.229-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Mitterskirchen im Überblick

Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.

Gewerbesteuer-Hebesatz Mitterskirchen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Mitterskirchen 350 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Rottal-Inn 350 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −30 Prozentpunkte

Von 31 Gemeinden im Landkreis Rottal-Inn mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Mitterskirchen auf Platz 13, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Vergleichbare Gemeinden in der Nähe

Gemeinden im Landkreis Rottal-Inn mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Mitterskirchen Grundsteuer B
Falkenberg 350 % 0 Prozentpunkte 330 %
Geratskirchen 350 % 0 Prozentpunkte 350 %
Johanniskirchen 350 % 0 Prozentpunkte 330 %
Kirchdorf a.Inn 350 % 0 Prozentpunkte 330 %
Massing 350 % 0 Prozentpunkte 350 %

Was die Gewerbesteuer in Mitterskirchen konkret kostet

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 350 %, also 11.698,75 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wo die Festsetzung für Mitterskirchen nachzulesen ist

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Mitterskirchen, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Mitterskirchen noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Mitterskirchen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Mitterskirchen?

In Mitterskirchen gilt ein Hebesatz von 350 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 11.698,75 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Mitterskirchen?

Die Grundsteuer B liegt bei 320 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Mitterskirchen hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Rottal-Inn von 350 % liegt Mitterskirchen genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Mitterskirchen durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Mitterskirchen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Diese Seite gibt festgesetzte Werte mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Was gilt, steht in der Satzung und im Bescheid. Regeln: Methodik, Werkzeug: Gewerbesteuer berechnen.