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Hebesätze Kirchdorf a.Inn
In Kirchdorf a.Inn gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 350 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 330 %. Der Median Landkreis Rottal-Inn liegt bei 350 % und damit auf demselben Wert.
Wo Kirchdorf a.Inn im Vergleich steht
Der Wert von 350 % ordnet Kirchdorf a.Inn im zweiten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 879 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.022 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 516-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.
Was die Quellen für Kirchdorf a.Inn ausweisen
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Kirchdorf a.Inn | 350 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Rottal-Inn | 350 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −30 Prozentpunkte |
Von 31 Gemeinden im Landkreis Rottal-Inn mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Kirchdorf a.Inn auf Platz 13, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.
Wie die Umgebung von Kirchdorf a.Inn liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Kirchdorf a.Inn | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Falkenberg | 350 % | 0 Prozentpunkte | 330 % |
| Geratskirchen | 350 % | 0 Prozentpunkte | 350 % |
| Johanniskirchen | 350 % | 0 Prozentpunkte | 330 % |
| Massing | 350 % | 0 Prozentpunkte | 350 % |
| Mitterskirchen | 350 % | 0 Prozentpunkte | 320 % |
Was der Hebesatz in Kirchdorf a.Inn in Euro bedeutet
Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 350 % macht daraus 11.698,75 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.
Welche Satzung gilt
Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Kirchdorf a.Inn nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.
Der Wortlaut der Satzung ist für Kirchdorf a.Inn noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Kirchdorf a.Inn
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Kirchdorf a.Inn?
In Kirchdorf a.Inn gilt ein Hebesatz von 350 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 11.698,75 Euro jährlich.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Kirchdorf a.Inn?
Kirchdorf a.Inn setzt die Grundsteuer B auf 330 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Kirchdorf a.Inn hoch?
Der Median Landkreis Rottal-Inn liegt bei 350 %. Kirchdorf a.Inn liegt damit genau darauf.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Zuständig ist Kirchdorf a.Inn selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Quellen und Stände
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.