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Bayern Landkreis Rottal-Inn Kirchdorf a.Inn

Hebesätze Kirchdorf a.Inn

Landkreis Rottal-Inn · AGS 09277128 · 5.504 Einwohner

Gewerbesteuer
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
330 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
330 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Kirchdorf a.Inn gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 350 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 330 %. Der Median Landkreis Rottal-Inn liegt bei 350 % und damit auf demselben Wert.

Wo Kirchdorf a.Inn im Vergleich steht

Der Wert von 350 % ordnet Kirchdorf a.Inn im zweiten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 879 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.022 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 516-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Kirchdorf a.Inn ausweisen

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Kirchdorf a.Inn, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Kirchdorf a.Inn 350 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Rottal-Inn 350 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −30 Prozentpunkte

Von 31 Gemeinden im Landkreis Rottal-Inn mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Kirchdorf a.Inn auf Platz 13, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Wie die Umgebung von Kirchdorf a.Inn liegt

Gemeinden im Landkreis Rottal-Inn mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Kirchdorf a.Inn Grundsteuer B
Falkenberg 350 % 0 Prozentpunkte 330 %
Geratskirchen 350 % 0 Prozentpunkte 350 %
Johanniskirchen 350 % 0 Prozentpunkte 330 %
Massing 350 % 0 Prozentpunkte 350 %
Mitterskirchen 350 % 0 Prozentpunkte 320 %

Was der Hebesatz in Kirchdorf a.Inn in Euro bedeutet

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 350 % macht daraus 11.698,75 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Welche Satzung gilt

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Kirchdorf a.Inn nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Kirchdorf a.Inn noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Kirchdorf a.Inn

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Kirchdorf a.Inn?

In Kirchdorf a.Inn gilt ein Hebesatz von 350 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 11.698,75 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Kirchdorf a.Inn?

Kirchdorf a.Inn setzt die Grundsteuer B auf 330 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Kirchdorf a.Inn hoch?

Der Median Landkreis Rottal-Inn liegt bei 350 %. Kirchdorf a.Inn liegt damit genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Kirchdorf a.Inn selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Kirchdorf a.Inn
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.