Zum Inhalt springen
hebesatzatlas.de

Rheinland-Pfalz Landkreis Birkenfeld Mittelreidenbach

Hebesätze Mittelreidenbach

Landkreis Birkenfeld · AGS 07134055 · 753 Einwohner

Gewerbesteuer
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
465 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
345 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Mittelreidenbach setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 400 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 465 %. Der Median Landkreis Birkenfeld liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.

Was der Wert für Mittelreidenbach bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Mittelreidenbach im vierten Fünftel; der Satz von 400 % kommt insgesamt 1.113 mal vor. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 1.710 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 903-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Mittelreidenbach im Zahlenvergleich

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Mittelreidenbach, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Mittelreidenbach 400 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Birkenfeld 380 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte

Von 96 Gemeinden im Landkreis Birkenfeld mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Mittelreidenbach auf Platz 64, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Nachbarn von Mittelreidenbach mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Birkenfeld mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Mittelreidenbach Grundsteuer B
Abentheuer 400 % 0 Prozentpunkte 345 %
Börfink 400 % 0 Prozentpunkte 465 %
Bruchweiler 400 % 0 Prozentpunkte 465 %
Elchweiler 400 % 0 Prozentpunkte 465 %
Ellweiler 400 % 0 Prozentpunkte 465 %

Gewerbesteuer in Mittelreidenbach an einem Beispiel

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 400 % sind das 13.370,00 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Wer den Hebesatz in Mittelreidenbach beschliesst

Zuständig für die Festsetzung ist Mittelreidenbach selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Mittelreidenbach noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Mittelreidenbach

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Mittelreidenbach?

Mittelreidenbach setzt 400 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 13.370,00 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Mittelreidenbach?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 465 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Mittelreidenbach hoch?

Mittelreidenbach liegt 20 Prozentpunkte darüber, gemessen am Median Landkreis Birkenfeld von 380 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Mittelreidenbach selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Mittelreidenbach
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.